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Edberg Mannheim

ohne - 6,5x58R

Hersteller: Edberg Mannheim
Modell: ohne
Kaliber: 6,5x58R
Zustand: 2 - gepflegt, leichte Gebrauchsspuren
Kurzbeschreibung:
Diese Büchse ist sehr führig,montiert mit einem Ziehlferrohr Kales Wien Hella Super 4 S 2 Abs.1 mit Festmontage über Support verstellbar. Munition ist vorhanden und kann zur Büchse erworben werden. ...weiterlesen
Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbsberechtigung.

Büchsenmacher Niemann 
Michael Niemann

Dorfstr. 23
21442 Tangendorf
(Niedersachsen)
  04173 / 511488
    016094658427
  04173 / 511489

 
  www.buechsenmacher-niemann.de
Diese Büchse ist sehr führig,montiert mit einem Ziehlferrohr Kales Wien Hella Super 4 S 2 Abs.1 mit Festmontage über Support verstellbar. Munition ist vorhanden und kann zur Büchse erworben werden.
+P.u.V.Der Hersteller mit Anschrift und Elecktronischer Adresse ist nicht mehr vorhanden.
Sicherheitsverordnung für die Kipplaufbüchse  Edberg  Model Mannheim im Kaliber 6,5 x 58 R

1. Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
- Die Waffe darf nur von Personen verwendet werden, die im Besitz eines gültigen Waffenbesitzscheins sind.
- Vor der Benutzung ist sicherzustellen, dass die Waffe in einwandfreiem Zustand ist und regelmäßig gewartet wird.

2. Handhabung der Waffe
- Vor jeder Benutzung ist die Waffe zu entladen und auf ihre Funktionsfähigkeit zu überprüfen.
- Die Mündung der Waffe darf niemals auf Personen oder ungesicherte Bereiche gerichtet werden.
- Bei der Handhabung der Waffe sind stets die grundlegenden Sicherheitsregeln zu beachten: „Immer von der Waffe ausgehen, dass sie geladen ist.“

3. Lagerung
- Die Waffe ist in einem sicheren Waffenschrank oder einem anderen geeigneten Aufbewahrungsort zu lagern, der vor unbefugtem Zugriff geschützt ist.
- Munition ist getrennt von der Waffe aufzubewahren.

4. Schießbetrieb
- Beim Schießen ist ein geeigneter Schießstand zu nutzen, der den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
- Es sind geeignete Gehör- und Augenschutzmittel zu tragen.
- Bei Problemen während des Schießens (z. B. Ladehemmungen) ist die Waffe sofort in eine sichere Richtung zu richten und erst nach einer Wartezeit von mindestens 30 Sekunden zu überprüfen.

5. Entsorgung
- Abgelaufene oder beschädigte Munition ist gemäß den gesetzlichen Vorgaben zu entsorgen.
- Die Waffe selbst ist bei Nichtgebrauch regelmäßig auf ihren Zustand zu überprüfen und gegebenenfalls fachgerecht zu warten.

6. Schulung und Unterweisung
- Alle Benutzer der Waffe müssen eine umfassende Schulung in der sicheren Handhabung von Feuerwaffen erhalten.
- Regelmäßige Auffrischungskurse sind zu empfehlen, um die Kenntnisse über Sicherheit und Handhabung auf dem neuesten Stand zu halten.

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